Die ortsübliche Vergleichsmiete steht nicht als einzelne Zahl im Mietspiegel, sondern ergibt sich aus einem Basiswert für Lage, Baujahr und Größe deiner Wohnung, den du über eine Zu- und Abschlagstabelle an die tatsächliche Ausstattung anpasst. Wer diesen zweistufigen Rechenweg kennt, kann eine Mieterhöhung, ein Inserat oder die eigene Mietpreisbremse-Prüfung selbst nachvollziehen, statt der ersten Zahl im Portal zu vertrauen.

Was der Mietspiegel überhaupt ist

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum tatsächlich gezahlten Mieten der letzten sechs Jahre – nicht über Angebotsmieten aus Inseraten, die oft deutlich höher liegen. Städte ab 50.000 Einwohnern sind inzwischen gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen; viele kleinere Gemeinden tun es freiwillig oder verweisen auf regionale Vergleichswerte.

Zwei Varianten sind wichtig auseinanderzuhalten:

  • Einfacher Mietspiegel: von Gemeinde, Vermieter- und Mieterverbänden gemeinsam erstellt, ohne festgelegtes wissenschaftliches Verfahren. Vor Gericht ein Indiz, aber widerlegbar.
  • Qualifizierter Mietspiegel: nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erhoben (meist per Mieterbefragung mit Regressionsanalyse) und regelmäßig fortgeschrieben. Er trägt eine gesetzliche Vermutungswirkung (§ 558d BGB): Seine Werte gelten als ortsüblich, bis jemand das Gegenteil beweist – das dreht die Beweislast in einem Streitfall um.

Der Rechenweg: Basiswert plus Zu- und Abschläge

Die meisten Mietspiegel sind als Tabellen-Mietspiegel aufgebaut. Du liest den Basiswert in zwei Schritten ab:

Ortsübliche Vergleichsmiete = Basiswert (€/m² nach Lage, Baujahr, Größe) + Zu-/Abschläge (Ausstattung)

Schritt 1 – Basiswert finden: In der Haupttabelle suchst du die Zeile, die zu Baujahr(-sklasse) und Wohnfläche deiner Wohnung passt, und die Spalte, die zur Wohnlage passt (meist „einfach", „mittel", „gut", teils feiner nach Vierteln unterteilt). Der Schnittpunkt ist der Basiswert in €/m².

Schritt 2 – Zu- und Abschläge anwenden: Eine zweite Tabelle listet Merkmale, die vom Basiswert abweichen – Balkon oder Terrasse, hochwertige Einbauküche, Zustand von Bad und Heizung, Aufzug in Obergeschossen, energetischer Zustand. Jedes Merkmal bringt einen Prozentpunkt-Zuschlag oder -Abschlag auf den Basiswert. Die Summe aller Zu- und Abschläge darf in den meisten Mietspiegeln eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten (oft ±20 %), damit kein Einzelmerkmal die Zeile sprengt.

Beispielrechnung: 68 m² Altbau, mittlere Lage

Position Wert
Basiswert (Baujahr 1965, mittlere Lage) 9,80 €/m²
Zuschlag Balkon +0,30 €/m²
Zuschlag hochwertiges Bad (modernisiert) +0,50 €/m²
Abschlag Heizung (Etagenheizung statt Zentralheizung) −0,40 €/m²
Angepasster Wert pro m² 10,20 €/m²
Wohnfläche 68 m²
Ortsübliche Vergleichsmiete gesamt 693,60 €

Dieser Wert ist die Bezugsgröße für alles Weitere: für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB (bis zur Vergleichsmiete, gedeckelt durch die Kappungsgrenze), für die Mietpreisbremse bei Neuvermietung (Vergleichsmiete plus höchstens 10 %) und für die eigene Einschätzung, ob eine im Inserat angesetzte Miete überhaupt realistisch ist.

Die häufigsten Lesefehler

  • Falsche Baujahrsklasse gewählt. Ein sanierter Altbau fällt oft in eine andere Zeile als ein unsanierter – manche Mietspiegel führen „Baujahr nach Modernisierung" separat, andere regeln das ausschließlich über die Zu-/Abschlagstabelle. Beides zu kombinieren führt zur Doppelzählung.
  • Wohnlage überschätzt. Die Einstufung „gute Lage" folgt in den meisten Mietspiegeln einer amtlichen Lagenkarte, nicht dem eigenen Empfinden. Manche Städte stellen diese Karte online bereit; ohne sie tendiert man dazu, die eigene Straße besser einzustufen, als die Statistik sie führt.
  • Angebotsmiete mit Vergleichsmiete verwechselt. Der Mietspiegel bildet Bestandsmieten der letzten sechs Jahre ab, keine aktuellen Inseratspreise. In angespannten Märkten liegen Angebotsmieten regelmäßig über der Vergleichsmiete – das ist normal und kein Widerspruch.
  • Veraltete Fassung genutzt. Für eine Mieterhöhung zählt der Mietspiegel, der zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens gilt. Ein Verweis auf eine bereits abgelöste Fassung macht das Erhöhungsverlangen formal angreifbar.

Wenn kein Mietspiegel existiert

In kleineren Gemeinden ohne eigenen Mietspiegel greifen Vermieter auf drei Alternativen zurück: den Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbargemeinde, ein Sachverständigengutachten oder den Verweis auf mindestens drei vergleichbare Wohnungen. Alle drei Wege sind deutlich aufwendiger zu führen und vor Gericht angreifbarer als ein qualifizierter Mietspiegel – ein Grund, warum sich Streitigkeiten um die Vergleichsmiete außerhalb großer Städte häufig länger hinziehen.

Einordnung 2026: Neue Mietspiegel, spürbare Sprünge

2026 ist für viele große Städte turnusmäßig ein Fortschreibungsjahr – Berlin hat im Mai einen neuen Mietspiegel veröffentlicht, weitere Städte folgen im Jahresverlauf. Auffällig an den bislang veröffentlichten Fassungen: Mehrere Kommunen führen inzwischen eine eigene Bewertungsstufe für die energetische Qualität einer Wohnung ein, statt Energieeffizienz nur als einen Zu-/Abschlagspunkt unter vielen zu behandeln. Das verschiebt die Gewichtung spürbar zugunsten sanierter Objekte gegenüber unsanierten mit vergleichbarer Lage.

Mein Eindruck aus vielen geprüften Inseraten: Gerade weil neue Mietspiegel nach zwei Jahren Marktbewegung nachziehen, wirken die aktualisierten Basiswerte auf den ersten Blick oft wie ein Sprung nach oben – tatsächlich holen sie meist nur die zwischenzeitlich gestiegenen Bestandsmieten nach. Wer eine Immobilie mit der aktuellen Vergleichsmiete kalkuliert, sollte deshalb eher mit einer regelmäßigen, moderaten Fortschreibung planen als mit einem stabilen Wert über Jahre.

Was das für dich bedeutet

Als Mieter lohnt sich der Blick in die Zu-/Abschlagstabelle, bevor du eine Mieterhöhung unterschreibst – oft steckt darin mehr Verhandlungsspielraum, als die erste Zahl im Schreiben vermuten lässt. Als Kapitalanleger ist die Vergleichsmiete der ehrlichste Maßstab dafür, welche Miete ein Objekt bei Neuvermietung tatsächlich tragen kann, unabhängig davon, was im Inserat steht. Genau diesen Abgleich zwischen Angebotsmiete und ortsüblicher Vergleichsmiete zieht Immolyze bei jeder Analyse automatisch heran.